Meldung eines VIC-SPEICHERS

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Meldung eines VIC-SPEICHERS

VIC Sonnenspeicher - Die neue Energiefreiheit
Veröffentlicht von Daniel Schmitt in FAQ · Donnerstag 27 Okt 2016
Tags: AntragBayernwerkMeldungNetzbetreiberPVAnlageVICSpeicherVNB
Wie melde ich einen VIC-SPEICHER richtig beim Netzbetreiber an?

Zahlreiche Netzbetreiber kennen den VIC-SPEICHER nicht und greifen  daher schnell auf Bewährtes zurück. Daher muss man sich nicht wundern  dass manche Netzbetreiber eine komplette Anmeldung fordern, so wie diese  bisher bei allen Photvoltaikanlagen erfolgt ist.

Es hat nun schon recht lange gedauert bis wir auch von offizieller  Seite die nötige Bestätigung erhalten haben. Selbstverständlich handelt  es sich beim VIC-Speicher um eine Netzersatzanlage. Das wussten wir  schon lange. Es gilt die VDE AR 2510-2.

Nach Fertigstellung des VIC-Speichers soll diese den VNB gemeldet  werden unabhängig davon, ob eine PV-Anlage verbaut wurde oder nicht.

FÜR DEN NETZBEREICH EON / BAYERNWERKE

Hierzu verwenden Sie bitte das Formular:


F2 Meldeformular, auf das Bild klicken!

Zur Anwendung kommen soll das Formblatt F2 zur Datenerhebung.

Die darin geforderten Unterlagen wie Lageplan und Konformitätserklärung werden der F2 Meldung beigelegt.



Anlagendokumentation, auf das Bild klicken!

Die gesamte Anlagendokumentation  befindet sich auf der USB Karte in der Dokumententasche des VIC-SPEICHER  oder kann im Downloadbereich herunter geladen werden. In der  Anlagendokumentation befinden sich folgende Unterlagen:

1. Allgemeine Informationen
2. Meldung einer Netzersatzstrom- / USV Anlage
3. Prüfprotokoll
4. Inbetriebsetzung-Protokoll
5. EN-Konformitätserklärung IEC 60335-2
6. EN-Konformitätserklärung „interfaces“
7. EN-Konformitätserklärung „Multi-Plus“
8. Herstellererklärung
9. Garantieerklärung
10. Anschluss- und Betriebskonzept

Zwischenzeitlich haben wir  festgestellt, dass der Begriff „Inselanlage“ zwar aus technischer Sicht  einwandfrei ist, jedoch bei den meisten Netzbetreibern anders  interpretiert wird. Netzbetreiber gehen davon aus, dass bei einer  „Inselanlage“ kein Netzanschluss zur Verfügung steht. Juristisch mag das  so sein, technisch gesehen ist ein jeder VIC-Speicher eine
Netzersatzanlage, welche im kundeneigenen Inselbetrieb betrieben wird.

FÜR DEN NETZBEREICH UW-RHÖN

Für den Netzbereich der ÜW-Rhön laden Sie bitte das nachfolgende PDF  herunter. Die Anleitung zur Meldung eines VIC-Speichers ist im Dokument  enthalten




EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom?

Da der VIC-Speicher nicht in das  öffentliche Netz einspeisen kann, bleibt den VIC-Speicher Kunden diese  Möglichkeit des Einspeisens und die damit verbundene EEG-Vergütung für  den eingespeisten Strom vorenthalten. Daher muss er auch keine  EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom zahlen.

Zu diesen Entschluss kommt zumindest die Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Zum Nachlesen hier der Link



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